Presseinformation So fördert die Metropolregion Hamburg

Neue Regelung zur Finanzierung von Kooperationsprojekten vereinbart

In der Sitzung des Lenkungsausschusses der Metropolregion Hamburg haben die Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein neue Regeln für die Gewährung von Fördergeldern vereinbart. Diese legen thematische Schwerpunkte fest und eröffnen neue Möglichkeiten für Kooperationsprojekte zwischen Städten, Gemeinden und Landkreisen, aber auch mit Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.

So fördert die Metropolregion Hamburg - Neue Regelung zur Finanzierung von Kooperationsprojekten vereinbart

Die Metropolregion Hamburg fördert seit mehr als 50 Jahren Projekte, Studien und Konzepte, die einen Beitrag zur Entwicklung der Region leisten. Das geht von Projekten im Bereich von Tourismus und Naherholung über P+R-Anlagen an Pendlerbahnhöfen bis hin zu Studien und Konzepten für neue Besucherattraktionen oder Wirtschafts- und Infrastrukturprojekte.

Anlass für die Überarbeitung der Richtlinien ist die Erweiterung der Metropolregion im letzten Jahr: Neben den Städten Lübeck und Neumünster und dem Kreis Ostholstein gehören jetzt auch die Nachbarlandkreise aus Mecklenburg-Vorpommern zur der regionalen Kooperation. Gemeinsam wurde durch Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern eine neuen Förderfonds geschaffen, der künftig den Kommunen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Parchim (für den Bereich des Altlandkreises Ludwigslust) eine neue Fördermöglichkeit eröffnet. „Ich freue mich, dass wir jetzt auch in unseren Städten und Gemeinden Maßnahmen mit Metropolregionsmitteln unterstützen können“, kommentiert Peter Steen, Referatsleiter in der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, den neuen, länderübergreifenden Fördertopf, der jedes Jahr 300.000 Euro umfasst.

Auch für die Kommunen in Schleswig-Holstein und Niedersachsen bringt die neue Regelung gute Nachrichten: Diese haben schon lange Zugriff auf die Fördertöpfe der Region – zahlreiche Informationsschilder an Besucherattraktionen und Wanderwegen in der Region zeugen hiervon. Neu ist aber, dass künftig auch private Kooperationspartner eingebunden werden können, was den Städten und Gemeinden die Projektfinanzierung erleichtern kann. „Es war Zeit, gerade die Wirtschaft stärker an Metropolregionsprojekten zu beteiligen“, bewertet Dr. Rolf-Barnim Foth, Stabsbereichsleiter in der Hamburger Wirtschaftsbehörde, die Neuerung. Auch andere Verfahrensschritte wurden vereinfacht: Für kommunenübergreifende Projekte in mehreren Bundesländern wird es künftig im Antragsverfahren nach Information aller Geschäftsstellen nur noch einen Ansprechpartner in Lüneburg, Schwerin oder Kiel geben.

 

Rainer Beckedorf, Abteilungsleiter im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, hebt einen weiteren Vorzug der Vereinbarung hervor: „Eine Region hat dann Erfolg, wenn sie sich auf strategische Themen konzentriert. Mit dem heutigen Beschluss haben wir die Zielvorstellungen für die Entwicklung der Region auch für die Gewährung der Fördermittel festgeschrieben.“ So werden künftig vor allem Projekte in den Themenfeldern „Partnerschaft von Land und Stadt“, „Dynamischer Wirtschaftsraum“, „Grüne Metropolregion“ und „Infrastruktur und Mobilität“ gefördert.

Jetzt sind die Kommunen am Zuge und können Anträge stellen. Die ersten Förderanträge wurden am 22. Februar bereits positiv beschieden: Die Stadt Schenefeld im Kreis Pinneberg erhält einen Zuschuss von 64.000 Euro, um eine Machbarkeitsstudie für ein Besucher- und Informationszentrum zum XFEL-Röntgenlaser beauftragen zu können. 77.250 Euro gehen an den Kreis Ostholstein für die Qualitätssicherung seiner radtouristischen Infrastruktur. Und knapp 20.000 Euro gehen jeweils an die Kreise Segeberg und Harburg zur gemeinsamen Präsentation der Kulturlandschaften der Metropolregion Hamburg auf der Internationalen Gartenschau 2013, die in wenigen Wochen in Hamburg-Wilhelmsburg ihre Tore öffnen wird.

 

Die neuen Förderrichtlinien sind verfügbar unter www.metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/

 

Beratung für Städte und Kommunen bieten:

in Mecklenburg-Vorpommern
Förderfonds Hamburg / Mecklenburg-Vorpommern: Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Peter Steen: 0385-588 1240 / Email: peter.steen@stk-mv.regierung.de

in Niedersachsen
Förderfonds Hamburg / Niedersachsen: Amt für regionale Landesentwicklung
Karin Schulz: 04131 151323 / Email: karin.schulz@arl-lg.niedersachsen.de

in Schleswig-Holstein
Förderfonds Hamburg / Schleswig-Holstein: Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Holger Wege: 0431 988 3070 / Email: Holger.Wege@stk.landsh.de

Rückfragen unter

Karte vergrößern

Marion Köhler

Pressesprecherin, Europaangelegenheiten

Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Adresse speichern

Pressearchiv