Unternehmensbeirat März 2021 Empfehlungen zum schrittweisen Ausstieg aus dem Corona-Lockdown

Mitglieder des Unternehmensbeirates aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein treffen sich zwecks digitalen Erfahrungsaustauschs zur aktuellen Corona-Situation und beraten über sinnvolle Maßnahmen und Forderungen der Wirtschaft zum schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown.

Corona

Empfehlungen zum schrittweisen Ausstieg aus dem Corona-Lockdown

Lutz Bethge, Vorsitzender der Unternehmensbeirats der Metropolregion Hamburg, begrüßte am 09. März 2021 seine Mitglieder im digitalen Videokonferenzformat zum länderübergreifenden Austausch über die aktuelle Situation im Corona-Lockdown und die Diskussion möglicher Ausstiegsszenarien.

Corona – Schrittweiser Ausstieg aus dem Lockdown:

In ihrem Statement zum schrittweisen Ausstieg aus dem Lockdown formulierte Gastreferentin Astrid Nissen-Schmidt in ihrer Funktion als Vizepräses der  Handelskammer Hamburg, dass man einerseits alles für die Eindämmung der Pandemie zum Schutz von Menschenleben tun müsse, dass andererseits aber auch die Prämisse gelten solle, dass kein vor der Krise gesundes Unternehmen  durch Corona unverschuldet in die Insolvenz getrieben werden dürfe. Aktuelle Konjunkturbefragungen zeigten die große Ungewissheit und Verunsicherung von Unternehmen verschiedener und unterschiedlich betroffener Branchen sowie deren Probleme bei der komplexen Beantragung und nur schleppend anlaufenden Umsetzung von Unterstützungsangeboten. Für die Wirtschaftsverbände gelte, wichtige Wirtschaftsthemen in die Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz einzubringen. Das politische Bekenntnis, alle betroffenen Unternehmen zu unterstützen, müsse entschlossener umgesetzt werden. Eine deutliche Ausweitung der Möglichkeiten des Verlustrücktrags sei dazu ein wichtiges Instrument. Gleiches gelte für die Einführung eines gestaffelten Unternehmerlohns, der vor allem für Soloselbständige wichtig sei. Auch die besonderen Belange von Mitarbeitern in geringfügigen Arbeitsverhältnissen gelte es zu  berücksichtigen, da Kurzarbeiterregelungen nur für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gelten.

Bei den anstehenden Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten solle ein durch eine gemeinsame norddeutsche Initiative eingebrachter Plan mit einer stufenweisen Öffnungsperspektive aus dem Lockdown beschlossen werden. Dabei müssten insbesondere die konsequente Nutzung von Schnelltests, die professionelle Umsetzung der Impfstrategie sowie digitale Apps zur Erleichterung der Kontaktnachverfolgung  als Instrumente von Öffnungsstrategien einfließen.

Mitarbeiterqualifizierung in Kurzarbeit:

In einem weiteren Gastbeitrag stellte Sven Hinrichsen von der Bundesagentur für Arbeit / Regionaldirektion Nord neue Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung in Kurzarbeit vor und zeigt anhand konkreter Anwendungsbeispiele Förderungsmöglichkeiten und neue Bestimmungen im Rahmen des verlängerten Kurzarbeitergeldes auf. Mit der Intention, Zeiten des Arbeitsausfalls in der Coronakrise für berufliche Weiterbildung zu nutzen, wurden im Rahmen des Beschäftigungsförderungsgesetzes mit Wirkung zum 01. Januar 2021 neue Fördervoraussetzungen für Qualifizierungen geschaffen (§ 106a SGB III).