Schwerin jubelt - neue Welterbestätte für die Metropolregion Hamburg
Das UNESCO Welterbekomitee hat auf seiner 46. Sitzung in Neu-Delhi jüngst das Residenzensemble Schwerin in die Welterbeliste eingetragen. Die Landeshauptstadt ist damit die fünfte Welterbestätte in der Metropolregion Hamburg und die 54. deutschlandweit.
Das Residenzensemble Schwerin ist ein überwiegend im 19. Jahrhundert errichtetes architektonisches und landschaftliches Ensemble, dass auf die Großherzöge Mecklenburg-Schwerin zurückgeht. Neben dem historistischen Residenzschloss in malerischer Seenlage mit angrenzenden Parkanlagen, besteht das Residenzensemble aus über 30 weiteren erhaltenen Gebäuden einer monarchischen Residenz. Darunter befinden sich Palais-, Sakral- und Kulturbauten, höfische Infrastruktur mit Hoflieferanten und Beamtenwohnhäusern aber auch Verwaltungs- sowie Militärbauten.
Den außergewöhnlichen universellen Wert des Residenzensembles Schwerin begründet die UNESCO folgendermaßen:
The Schwerin Residence Ensemble fits within the context of the emergence and development of the historicist style during the 19th century in Europe. Remarkably well-preserved, it constitutes an outstanding European royal residence ensemble of the 19th century by way of the richness and diversity of its architecture and landscape features, which express the whole spectrum of historicism, from neo-Renaissance to neo-Baroque and neo-Classicism, neo-Gothic and the regional “Johann-Albrecht” historicist style.
Das Schweriner Residenzensemble steht im Kontext der Entstehung und Entwicklung des Historismus in Europa im 19 Jahrhundert. Außergewöhnlich gut erhalten, stellt es ein herausragendes europäisches monarchisches Residenzensemble des 19. Jahrhunderts dar, insbesondere gekennzeichnet durch seinen Reichtum und die Vielfalt der Architektur und Landschaftsgestaltung, die das gesamte Spektrum des Historismus zum Ausdruck bringen, von der Neorenaissance zu Neobarock und Neoklassizismus, Neogotik und dem regionalen historistischen „Johann-Albrecht-Stil“.
Die Einschreibung auf die UNESCO Welterbeliste ist das Ergebnis eines 20-jährigen Prozesses. Die Landeshauptstadt verlieh dabei in ihrer Funktion als Antragsteller auch einem großen zivilgesellschaftlichen Engagement Ausdruck, das zunächst durch den Pro Schwerin e.V. und seit 2015 durch den Förderverein Welterbe Schwerin vertreten wurde.
„Dieser Erfolg war möglich durch das Zusammenwirken von bürgerschaftlichem und politischem Engagement. Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt die UNESCO das Residenzensemble Schwerin als außergewöhnliches Kulturerbe mit Bedeutung für die Menschheit. Schwerin wird als Punkt auf der Weltkarte sichtbarer und kann diese internationale Bekanntheit touristisch und als Standortfaktor nutzen. Natürlich übernehmen wir damit auch eine große Verantwortung für den Schutz des Residenzensembles“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. Gemeinsam mit den Schwerinerinnen und Schwerinern verfolgte er am Samstag die Sitzung in Neu-Delhi live im Demmlersaal des Rathauses.