Raumstrukturkarte

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Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Metropolregion Hamburg

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und / oder beitragspflichtig sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu entrichten sind.

Beispielseite aus der Raumstrukturkarte der Metropolregion Hamburg
© Metropolregion Hamburg

Die Statistik wird von der Bundesagentur für Arbeit erstellt und beruht auf den Meldungen der Arbeitgeber zur Kranken-, Renten- sowie Arbeitslosenversicherung. Die Statistik erfasst dabei weder die Gruppe der Selbständigen, Beamten und mithelfenden Familienangehörigen sowie geringfügig entlohnten Personen. Insbesondere bei Gemeinden mit einer Funktion als Verwaltungssitz und bei hohem Anteil an Beschäftigten in der Landwirtschaft kann es insofern zu statistischen Abweichungen kommen; insgesamt wird allerdings die Beschäftigtensituation gut abgebildet.

In der Raumstrukturkarte wird durch die dunklere Farbintensität deutlich, dass die größeren städtischen Zentren sowohl bei der Anzahl der Beschäftigten am Wohn- und am Arbeitsort eine herausragende Rolle spielen. Dabei lag die Erwerbsquote im direkten Umfeld Hamburgs in den Kreisen Segeberg, Pinneberg und Stormarn Mitte der 90er Jahre bei über 50 %, während dieser Wert von den niedersächsischen Landkreisen Stade, Harburg und Rotenburg sowie vom Kreis Herzogtum Lauenburg erst ab dem Jahr 2000 erreicht wurde.

Außerhalb Hamburgs und seinem Verflechtungsraum bilden sich die Siedlungsachsen durch eine höhere Anzahl von Erwerbspersonen am Arbeitsort ab, wobei diese Struktur durch traditionelle Gewerbestandorte deutlich durchbrochen wird.

Die Beschäftigen am Wohnort konzentrieren sich zum einen um die großen Zentren Hamburg, Lübeck, Lüneburg und Bremerhaven (nicht zur MRH gehörig) sowie – in abgeschwächtem Umfang – auch um Wismar, Uelzen, Cuxhaven und Neumünster. Zum anderen bilden sich hier auch Aspekte der Verkehrsgunst ab.

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