Auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe-Status Welterbe-Bewerbung Residenzensemble Schwerin

Seit 2014 ist das Schweriner Residenzensemble auf der deutschen Tentativliste für das UNESCO Welterbe. In diesem Jahr wurden die offiziellen Bewerbungsunterlagen in Paris eingereicht und Schwerin erwartet im Jahr 2024 die Entscheidung zur Welterbe-Bewerbung Residenzensemble Schwerin.

Bewerbung UNESCO Welterbe Schweriner Residenzensemble

Logo Residenzensemble Scherin

Im Nordwesten Mecklenburg-Vorpommerns befindet sich das hervorragend erhaltene sowie funktionell und baulich differenzierte Residenzensemble Schwerin. Es zeigt eine komplexe Residenzinfrastruktur mit individuellen Gebäuden für Regierung, Verwaltung, Kultur, Bildung, sakrale Funktionen, Militär und Hoflieferanten.

Seit 2014 ist das Schweriner Residenzensemble auf der deutschen Tentativliste für das UNESCO Welterbe. In diesem Jahr wurden die offiziellen Bewerbungsunterlagen in Paris eingereicht und Schwerin erwartet im Jahr 2024 die Entscheidung zur Welterbe-Bewerbung Residenzensemble Schwerin.

Für die Aufnahme auf die UNESCO Welterbeliste müssen Stätten einen außergewöhnlichen universellen Wert nachweisen, der mindestens ein Kriterium der UNESCO erfüllt. Die Nominierung des Residenzensembles Schwerin erfolgt unter Kriterium (iii) und (iv). Das Residenzensemble ist zum einen ein Zeugnis für die untergegangene Kultur und Tradition des Hauses Mecklenburg-Schwerin und gleichzeitig ein Musterbeispiel für eine deutsche Residenz mit Planungsbeginn im 18. und Ausbau im 19.Jahrhundert. Als komplexes architektonisches Ensemble repräsentiert es monarchische Symbolik, religiöse Legitimierung, Staatsverwaltung, militärische Funktionen und höfische Infrastruktur. Dabei ist das Ensemble durch eine kontinuierliche Entwicklung der unterschiedlichen Baustile vom Barock über den Historismus zur frühen Moderne geprägt.

Ausgangspunkt des Residenzensembles ist das Schloss Schwerin, das durch seine Neugestaltung im 19. Jahrhundert malerisch inszeniert wurde und dennoch maßgeblich Stadt und umgebende Landschaft prägt und durch zahlreiche visuelle Verbindungen mit anderen Bauten des Residenzensembles in Beziehung tritt.

Das Schloss selbst, ist ein Musterbeispiel eines historistischen Residenzschlosses, das Zentrum und Ausdruck politischer Macht und gleichzeitig monarchischer Wohnsitz und Denkmal der Dynastie war. Hier befindet sich das einzige noch original erhaltene Thronappartement, das sich aus Thronsaal, Ahnengalerie und Schlössergalerie zusammensetzt. Die Dynastie des Hauses Mecklenburg-Schwerin leitete ihren Herrschaftsanspruch von den slawischen Obotritenfürsten ab, und der Ausbau des Residenzensembles Schwerin beinhaltete zahlreiche Verweise auf die eigene Geschichte. Dieser Anspruch auf Legitimation, wie auch die Herrschaft selbst, lassen sich in eindrucksvoller Weise an der einzigartig erhalten gebliebenen Gestaltung des Ensembles ablesen. Beispiele dafür sind das Thronappartement, Monogramme und Wappen, die Grablegen in Schelfkirche und Dom oder die monumentale Niklot-Statue.

Mit seinen über 35 Bestandteilen ist das Residenzensemble Schwerin in einzigartiger Weise geschlossen erhalten geblieben und erlaubt noch heute einen Blick in die architektonische Vergangenheit der Stadt.

Weitere Informationen zum Residenzensemble Schwerin und zur Welterbe-Bewerbung finden sich unter www.welterbe-bewerbung-schwerin.de.

Auf dem Weg zum Welterbe-Status

  • 2000 Der Verein Pro Schwerin e.V. setzt sich für eine Welterbe-Bewerbung für das Schweriner Schloss ein.
  • 2001 Stadtvertretung Schwerin beschließt eine Welterbe-Bewerbung zu unterstützen
  • 2007 Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Unterstützung der Bewerbung
  • 2007-2013 Recherchen und Austausch zum „Schlossensemble Schwerin“
  • 2014 Aufnahme des Residenzensembles Schwerin auf die deutsche Tentativliste
  • 2015 Gründung des Fördervereins Welterbe Schwerin e.V.
  • 2015 Einberufung eines wissenschaftlichen Beirates zum Residenzensemble Schwerin
  • 2015-2019 Fachlicher Austausch zum Residenzensemble Schwerin und dem Gedanken einer Kulturlandschaft, u. a. bei fünf Tagungen in Schwerin
  • 2020 Etablierung einer Stabsstelle Welterbe-Bewerbung bei der Landeshauptstadt Schwerin als Antragsteller
  • 2020-2023 Erarbeitung der Antragsunterlagen bestehend aus Nominierungsdossier und Managementplan sowie Übersetzung der Antragsunterlagen
  • 02/ 2023 Abgabe der Bewerbung bei der UNESCO in Paris
  • Sommer 2024 Entscheidung über die Nominierung des Residenzensembles Schwerin für die UNESCO Welterbe-Liste durch die UNESCO Kommission wird erwartet