Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf
- einer von BITV-Consult im Zeitraum 08.10.2019 bis 15.12.2020 von Herrn Detlef Girke vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Nicht-barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:
Info und Beziehungen (9.1.3.1)
Tastatur (9.2.1.1)
Pausieren, stoppen, ausblenden (9.2.2.2)
Fokus sichtbar (9.2.4.7)
Syntaxanalyse (9.4.1.1)
Name, Rolle, Wert (9.4.1.2)
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
PDF-Downloads sind derzeit nicht vollständig in barrierefreier Version erstellt, sollen jedoch bei Bedarf durch zugängliche Versionen ersetzt werden.
Tabellen im hoheitlichen Bereich werden bis spätestens Ende 2020 barrierefrei verfügbar sein.