Erklärung zur Barrierefreiheit

Metropolregion Hamburg Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://metropolregion.hamburg.de/ veröffentlichte Website.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf den Ergebnissen des Prüfberichts für die Website hamburg.de. Da hamburg.de dieselbe Codebasis wie die oben genannte Domain besitzt, können die Prüfergebnisse aus unserer Sicht auf die Website übertragen werden. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von BITV-Consult im Zeitraum 08.10.2019 bis 15.12.2020 von Herrn Detlef Girke vorgenommenen Bewertung gemäß HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Nicht-barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Folgende Erfolgskriterien werden nach der Norm EN 301549 aktuell nicht erfüllt:

    Info und Beziehungen (9.1.3.1)
    Tastatur (9.2.1.1)
    Pausieren, stoppen, ausblenden (9.2.2.2)
    Fokus sichtbar (9.2.4.7)
    Syntaxanalyse (9.4.1.1)
    Name, Rolle, Wert (9.4.1.2)

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
PDF-Downloads sind derzeit nicht vollständig in barrierefreier Version erstellt, sollen jedoch bei Bedarf durch zugängliche Versionen ersetzt werden.

Tabellen im hoheitlichen Bereich werden bis spätestens Ende 2020 barrierefrei verfügbar sein.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2.12.2020 erstellt und zuletzt am 15.12.2020 überprüft.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen durch einen ausführlichen Prüfbericht (BITV-Test).

Standard: HmbBITVO / BITV 2.0 / EN 301 549 / WCAG 2.1
Startadresse: https://www.hamburg.de
BIK-Prüfstelle: BITV-Consult Detlef Girke 
Prüfer: Herr Detlef Girke
Prüfdatum: 15.12.2020
Ergebnis: Die Website ist in vielen Bereichen für alle Nutzer bereits gut zugänglich gestaltet. Aktuell ist die Website jedoch noch nicht BITV-konform. Im Rahmen einer technischen Überarbeitung der Website sollen die Anforderungen berücksichtigt werden.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?


Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen füllen Sie unten stehendes Formular aus oder sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter +49 (0)40 688 757 600 an.

Sind Ihnen schwere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?

Dann können Sie uns auch gerne per Post kontaktieren: 

hamburg.de GmbH & Co. KG
Rothenbaumchaussee 80 b
20148 Hamburg

* Pflichtfeld

Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.
Hier geht es zur Datenschutzerklärung.

Durchsetzungsverfahren und Schlichtungsverfahren

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Hamburger IT-Schlichtungsstelle
c/o Handelskammer Hamburg
Geschäftsbereich Recht & Fair Play
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Zur Zeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.​​​​​​​

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de
Telefonische Sprechzeiten
Tel: (040) 428 23 2057
Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr